digitale Austauschrunde für Ehrenamtliche
Miteinander Ideen, Erfahrungen und Wünsche teilen - mittwochs in unserer digitalen Austauschrunde.
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Die Kirchenverfassung der EKM formuliert in Artikel 24 (1): "Die Kirchengemeinde wird durch den Gemeindekirchenrat ... im Zusammenwirken mit den Pfarrern und den anderen Mitarbeitern des Verkündigungsdienstes geleitet."
Solches Leiten ist für alle Beteiligten eine geistliche und organisatorische Aufgabe zugleich. Es entspricht der theologischen Einsicht, dass die Ausübung von Lehre, Leben und Ordnung der Kirche in der Verantwortung der ganzen Gemeinde liegt.
Als gewählte Vertreter*innen der Kirchengemeinde ehrenamtlich in einem Gemeindekirchenrat (GKR) mitzuarbeiten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Gemeinsam mit den beruflich Tätigen leiten sie die Kirchengemeinde, vertreten sie nach innen und außen und stellen die Weichen für die Arbeit und das Miteinander in den Kirchengemeinden.
Der Gemeindedienst bietet Ihnen Beratung rund um das Thema Gemeindeleitung/Gemeindekirchenrat, dazu Arbeitshilfen und Materialien sowie Begleitung bei speziellen Anliegen: von A wie Ausschüsse-bilden bis Z wie Zusammenarbeit im Kirchengemeindeverband oder in der Region. Mit rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Kreiskirchenamt oder das Landeskirchenamt.
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Eine neue Reihe von Fortbildungen im Kleinformat - an je einem Mittwoch im Monat halb acht. Online.
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Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er setzt sich aus den gewählten und berufenen ehrenamtlichen Gemeindegliedern sowie den mit dem Pfarrdienst Beauftragten zusammen.
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