GKR-Wahlen

Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er setzt sich aus den gewählten und berufenen ehrenamtlichen Gemeindegliedern sowie den mit dem Pfarrdienst Beauftragten zusammen.

Je nach Größe der Kirchengemeinde oder des Kirchengemeindeverbandes werden 4-12 Mitglieder in den Gemeindekirchenrat gewählt. Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder wählen diese Mitglieder. Die rechtliche Grundlage der Wahl ist in der Kirchenverfassung der EKM, Art. 23ff. verankert und wird im Gemeindekirchenratsgesetz genauer geregelt.

  • Amtszeit: 6 Jahre
  • Nächste Wahl erfolgt im Wahlzeitraum vom 20. September bis 5. Oktober 2025 (letzte Wahl: Oktober 2019)
  • Ausführliche Informationen zur Wahl, alle Materialien und Downloads finden Sie auf einer eigenen Webseite: www.wahlen-ekm.de