Förderung regionaler Kirchentage
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- Förderrichtlinie Regionale Kirchentage ab 2023 - (26.04.2023 / 221 KB)
- Förderrichtlnien Regionale Kirchentage ab 2023 - (26.04.2023 / 86 KB)
Zu den grundlegenden Aufgaben des Landesausschusses gehört es, die Durchführung von regionalen Kirchentagen auf der Ebene von Kirchenkreisen zu unterstützen.
Förderkriterien:
Gefördert werden können regionale Kirchentage, die gemäß den Leitlinien des DEKT Menschen zusammenbringen, um miteinander über den Glauben zu reden.
Voraussetzung ist, dass der Kirchentag mindestens auf Kirchenkreisebene stattfindet.
Die Förderung für einen Kirchentag beträgt maximal 20% der Gesamtkosten und max. 2.000,-€.
Nicht gefördert werden Investitions- und Personalkosten. Honorare gelte als Sachkosten.
Antrag und Bewilligung:
Der Antrag muss eine kurze Beschreibung des regionalen Kirchentages enthalten mit:
- wo er stattfindet und wer die Veranstaltenden des Kirchentags ist.
- das voraussichtliche Programm oder dessen vorgesehene Struktur.
sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan mit:
- in Rubriken zusammengefassten voraussichtlichen Ausgaben sowie Einnahmen,
- vorgesehenen Teilnehmendenbeiträgen und/oder Eigenmitteln
Der Antrag sollte rechtzeitig vor, kann aber in Ausnahmefällen bis zu 3 Monate nach Durchführung eingereicht werden. Über die Entscheidung geht dem Antragsteller ggf. eine Fördermittelzusage zu. Die genaue Höhe der Förderung wird anhand der zur Abrechnung eingereichten Rechnungsbelege ermittelt.
Der Förderung ist mittels vorgegebenem Formblatt durch die den regionalen Kirchentag finanziell abwickelnde Geschäftsstelle zu beantragen.
Verwendungsnachweisprüfung und Auszahlung:
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach dem Kirchentag und nach Vorlage der Gesamtabrechnung.
Ist die abrechnende Stelle eine Einrichtung der EKM und unterliegt sie der kirchlichen Rechnungsprüfung, kann der Nachweis durch Kopien der Ausgabenlege (digital oder auf Papier) erfolgen. Die Originale sind in der Haushaltführung vor Ort aufzubewahren und ggf. für eine Prüfung zugänglich zu machen.
Sollten die Nachweise nicht ausreichen, kann die Fördermittelzusage ganz oder teilweise zurückgenommen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung, auch in einer bestimmten Höhe, besteht nicht.
Wir erbitten nach Durchführung einen Bericht und Fotos, die wir sowohl für digitale als auch für Druckmedien nutzen können.
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- Förderrichtlinie Regionale Kirchentage ab 2023 - (26.04.2023 / 221 KB)
- Förderrichtlnien Regionale Kirchentage ab 2023 - (26.04.2023 / 86 KB)