Die eigentliche Währung des ehrenamtlichen Engagements ist Wertschätzung
Es gibt viele Gründe für ein ehrenamtliches Engagement - die wenigsten davon haben mit Geld zu tun. Trotzdem spielt das Thema Geld eine wichtige Rolle im Engagement. Ehrenamtlich Engagierte arbeiten ohne Gehalt - dennoch kostet Ehrenamt Geld. Wer die Freude am Ehrenamt erhalten will, soll wissen: Dafür dass sich Ehrenamtliche engagieren, sollen sie nicht noch etwas drauflegen müssen. Gerade wenn das Geld knapp ist, lohnt sich für alle Beteiligten das Gespräch darüber. Wertschätzung kann ohne Geld oft viel wirksamer ausgedrückt werden. Im Kartenset "Ehrenamt ist Trumpf" finden Sie mehr dazu, denn freiwilliges Engagement ist weder umsonst noch kostenlos!
Auslagenersatz / Spendenbescheinigung
"Ehrenamtlichen sollen die ihnen entstandenen besonderen Aufwendungen im Rahmen des jeweiligen Haushalts erstattet werden", so heißt es in der Rahmenrichtlinie für das Ehrenamt in der EKM. Gemeint sind damit Kosten für notwendige Materialien und Arbeitshilfen, aber auch Reise-, Porto- und Telefonkosten oder Kosten für eine Fortbildung. Die finanziellen Möglichkeiten von Gemeinden, Kirchenkreisen oder Einrichtungen sind sehr verschieden. Deshalb ist es erforderlich, zwischen allen Beteiligten zu klären:
- wie hoch das Budget insgesamt ist,
- welche Auslagen erstattet werden
- und zu welchen Bedingungen die Erstattung möglich ist.
Es ist sinnvoll, diese Klärungen in die Beauftragung für die Tätigkeit mit aufzunehmen.
Wenn jemand auf die Auszahlung der Auslagen verzichtet und das Geld spenden möchte, kann eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausgestellt werden. Die Nachweise für die verauslagten Beträge sind auch hier notwendig.
Vergütungsmöglichkeiten im Ehrenamt?
Die ehrenamtliche Arbeit ist prinzipiell unentgeltlich. Trotzdem tauchen gerade bei zeitintensiven Tätigkeiten die Fragen nach Bezahlung immer wieder auf. Hinter der Geldfrage steckt oft eine Wertschätzungsfrage und nur selten wirklicher Finanzbedarf bei Engagierten. Deshalb überlegen Sie vor der finanziellen Anerkennung, welche anderen Möglichkeiten der Würdigung der erbrachten Leistungen Sie nutzen können! Die Erfahrungen zeigen nämlich, dass mit der ersten (Be)Zahlung
- die nun wirksamen Kriterien bezahlter Arbeit das Gefühl vermitteln, schlecht bezahlt zu werden
- und die Finanzerwartungen allgemein steigen, weil auch andere Engagierte dann bezahlt werden möchten.
Wenn trotzdem Geld fließen soll: Folgende Regelungen zur Förderung des Ehrenamtes und zur Vergütungen ehrenamtlicher Tätigkeiten verabschiedete der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates (§ 3 Nr. 26 Satz 1 und Nr. 26a Satz 1 EStG).
Es gibt zwei Möglichkeiten, die es einem Träger ehrenamtlicher Tätigkeit erlauben, Geld an seine aktiven Ehrenamtlichen zu zahlen:
- Übungsleiterpauschale: maximal 3.000,-€ pro Jahr steuerfrei (monatlich 250 Euro, erhöhter Satz gilt seit Jahresbeginn 2021, vorher max. 2.400,-€ )
- Ehrenamtspauschale: maximal 840,-€ pro Jahr steuerfrei (erhöhter Satz gilt seit Jahresbeginn 2021, vorher max. 720,-€ )
Wer die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen will, sollte dabei nicht automatisch nur an Sportvereine denken. Die Kirchen sind als mögliche Nutzer ausdrücklich benannt, denn vergütet werden können u.a. künstlerische Tätigkeiten, Ausbildungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen.
Zahlungen darüber hinaus werden beitragspflichtig (versicherungspflichtig). Diese Pflicht obliegt dem Ehrenamtlichen. Deshalb sollte bei jeder Auszahlung ein Formular vom Empfangenden unterschrieben werden, in dem versichert wird, dass der Empfänger/ die Empfängerin noch nicht die Höchstgrenze erreicht hat. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Ehrenamtspauschale von verschiedenen Einrichtungen/Vereinen ausgezahlt wird.
Welche Möglichkeiten beide Pauschalen eröffnen und unter welchen Voraussetzungen sie gezahlt werden können, finden Sie unter: www.bundesfinanzministerium.de.